Sonntag, 14. März 2010

Auf kleiner Flucht

Dass der B. sich gar nichts habe zuschulden lassen kommen, wie er behauptet, ist sicher Ansichtssache, aber zumindest ich glaube diesem an sich ruhigen und angenehmen Herrn, Rechtsanwalt im Berliner Büro einer international operierenden Kanzlei, dass fremde Frauen bei seinen Verfehlungen keine Rolle gespielt haben. Auf den ersten Blick aber, dies müssen auch seine Freunde einräumen, sah es ganz und gar nicht danach aus.

Aufgekommen ist die ganze Sache anlässlich eines Anrufs seiner Frau. Diese wähnte ihn auf einer dienstlich veranlassten Reise nach Duisburg und wunderte sich wegen der behaupteten langwierigen Verhandlungen kaum, dass sie ihn letzten Dienstag so gegen elf Uhr morgens nicht erreichte. Sie rief ihn also einmal an, sie rief zweimal an, und als er dann immer noch nicht abhob, rief sie seine Sekretärin an. Sie habe ihren Schlüssel in der Wohnung vergessen, sei nur kurz einkaufen gegangen und stehe nun mit dem vier Monate alten gemeinsamen Kind vor der verschlossenen Tür. Die Putzfrau sei nicht erreichbar, niemand anders habe einen Schlüssel, und so müsse der B. den seinen einem Expressbotendienst übergeben, denn ansonsten komme sie nicht mehr hinein.

Die Sekretärin wunderte sich. Von Duisburg war ihr nicht nur nichts bekannt. Ihres Erachtens - und dies war zutreffend - hatte der B. sich vielmehr einen Tag Urlaub genommen, und wo er sich aufhielt, war ihr unbekannt. Nicht ohne Skrupel teilte sie diesen Sachverhalt mit. Der Frau des B., frierend im Treppenhaus ihrer Wohnstatt, stockte der Atem. Im Hintergrund des Telefonats brüllte laut und vernehmlich ihr Säugling.

Sie gehe jetzt zu einer Freundin, hinterließ die Frau des B. im Sekretariat, und dann legte sie auf. Sekretärin wie Ehefrau schickten Mail um Mail an den B., riefen vergeblich an und besprachen seine Mailbox, und schließlich meldete sich der Vermisste. Er war nicht in Duisburg. Er war in Potsdam.

Dass Ausreden in einem solchen Fall nicht weiterhelfen würden, lag auf der Hand. Entsprechend versuchte der B. gar nicht abzuleugnen, ein Hotelzimmer gemietet und dort übernachtet zu haben. Dass allerdings die Übernachtung ganz allein stattgefunden habe, glaubt die Frau des B. ihm nach wie vor nicht, und nur diejenigen, die dem B. wirklich wohlwollen, kaufen ihm ab, dass nichts als der Wunsch, sich einmal nach vier Monaten mit dem äußerst geräuschintensiven Kind so richtig auszuschlafen, der einzige Beweggrund dieser Absenz gewesen sei, und selbst von diesen Wohlwollenden haben nur wenige Verständnis für diesen Schritt.

Die Frau des B. weilt vorerst bei ihrer Mutter in Tutzing.



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